Wir bieten Ihnen Sicherheit beim Hausbau
Sicherheit ist ein Zustand, der von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung frei ist oder den man als gefahrenfrei ansieht.
Man kann die mit dem Haus-Neubau verbundenen Risiken nicht völlig ausschließen. Jedoch kann man beeinflussbare Faktoren so steuern, dass Unsicherheitsfaktoren
unwahrscheinlicher gemacht werden:
Einfamilienhaus zum Festpreis bauen |
Wenn durch unvorhergesehene Ausgaben das Finanzierungsmodell ins Wanken gerät ist das nicht nur unangenehm, sondern kann dazu führen, dass Ihr Hausbau scheitert. Ihre Finanzierung schließt die Baukosten ein, mit denen Sie bei der Auftragsvergabe rechneten und so sollten Sie sich auch darauf verlassen können, dass Ihr Haus zu diesem Preis erstellt wird. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, das die im Festpreis vereinbarten Bauleistungen auch zu diesem Preis erbracht werden. Unsere Festpreise gelten von der Auftragserteilung bis zur Hausübergabe. Das Bauen mit einer Festpreis-Garantie ist für insbesondere bei etwas knapperem Baubudget von hoher Bedeutung, weil nicht
berücksichtigte Kosten nicht im Finanzierungsvolumen enthalten sind.
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Bauen mit Bauzeitgarantie
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Zur Planungssicherheit gehört auch ein festgelegter Fertigstellungstermin, denn während des Bauens müssen Sie eventuell Bereitstellungszinsen für Ihre Baufinanzierung bezahlen, in jedem Falle aber die Miete für Ihre derzeitige Wohnung. Auch wenn eine bestehende Immobilie verkauft wird, um von dort in das neue Einfamilienhaus zu ziehen, ist es für alle
Beteiligten
wichtig, sich auf den Fertigstellungstermin für das neue Haus verlassen zu können.
Bei uns ist die Bauzeitgarantie eine verlässliche Klausel im Bauvertrag und somit kein Versprechen, sondern eine Garantie. Ihr Haus wird innerhalb von maximal 6 Monaten (beim Hausbau mit Bodenplatte) und maximal 7 Monaten (beim Bauen mit einem Keller) an Sie übergeben. Sofern Sie beim Hausbau Eigenleistungen erbringen, erfolgt die Haus-Übergabe entsprechend früher, je nach Ihrem Eigenleistungsumfang. Würde der Bauunternehmer Ihr Haus nicht zum vereinbarten Termin übergeben können und dies zu verantworten haben, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, den wir selbstverständlich auch im Bauvertrag verklausuliert haben.
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Die Mängelhaftung beginnt bei uns nach der Bauabnahme und beträgt fünf Jahre für Ihr Haus. Für Arbeiten an Ihrem Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile einer Feuerungsanlage beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Unser Bauunternehmen haftet in dieser Zeit für die Beseitigung von Baumängeln. Natürlich bauen Sie bei uns mit Bauunternehmen, die zum Zeitpunkt des Bauvertrags-Abschlusses offenbar nicht von einer Insolvenz bedroht sind. Jedoch besteht dieses Risiko beim Hausbau immer. Ist der Bauunternehmer insolvent, sind Ihre Gewährleistungsansprüche nutzlos, weil Sie diese nicht mehr durchsetzen können. Dieses Risiko sichert die Gewährleistungsbürgschaft einer Bank oder Versicherung ab, welche Sie vom Bauunternehmer nach der Bau-Abnahme und Haus-Übergabe ausgehändigt bekommen, sofern Sie dies in Ihrem Bauvertrag vereinbarten.
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Sichere Fertigstellung - verbraucherorientierter Zahlungsplan
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Viele Hausanbieter fordern von ihren Bauherren schon vor Baubeginn Abschlagszahlungen oder haben Zahlungspläne, bei denen sich der Bauherr ständig in Vorleistung befindet. Bei uns gibt es natürlich auch einen Zahlungsplan, jedoch keine Vorauszahlungen. Die Bezahlung für den Hausbau erfolgt bei uns nach Baufortschritt. Dadurch nehmen Sie nicht das Risiko auf sich, Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zu erbringen. Der Zahlungsplan bezieht sich auf Ihr Bauvorhaben, berücksichtigt also auch Ihre Eigenleistungen. Zahlungen sind also nur bei einem fertig gestellten Bauabschnitt fällig. Darüber hinaus erhalten Sie auf Wunsch auch eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder Fertigstellungsversicherung.
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Grundlage für die Standsicherheit Ihres Hauses ist neben der des Baukörpers auch das tragfähige Grundstück. Der Baugrund trägt das Fundament und letztendlich Ihr Einfamilienhaus. Sind die Bodenverhältnisse nicht optimal, muss mit Gründungsmaßnahmen gerechnet werden, damit das Haus dennoch sicher steht. Insoweit ist das Baugrundgutachten für Sie in zweifacher Hinsicht wichtig. Erstens erfahren Sie die gegebenenfalls notwendig werdenden Mehrkosten für die Herstellung der Tragfähigkeit Ihres Grundstücks. Zweitens werden die Ergebnisse vom Bodengutachten bei den statischen Berechnungen gleich mit berücksichtigt. Es ist natürlich von großem Vorteil, wenn Sie und der Bauunternehmer schon vor dem ersten Spatenstich wissen, welche zusätzlichen Gründungsmaßnamen gegebenenfalls noch notwendig sind.
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Hausbau mit dem Baucontrolling des TÜV
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Sie könnten jetzt sagen: "Auch andere Hausanbieter werben mit dem TÜV". Das mag sein, jedoch ist das Baucontrolling nicht mit der Schlussabnahme gleichzusetzen. Natürlich können Sie bei uns auch eine TÜV-Schlussabahme vereinbaren. Erlauben Sie uns aber diesen Hinweis:
Wie sinnvoll ist eine TÜV-Begleitung bei der Hausübergabe, wenn viele Mängel überhaupt nicht mehr sichtbar sein können, weil sie überbaut sind?
Bei uns können Sie mit dem baubegleitenden TÜV-Baucontrolling bauen und dabei erfolgt die Begehung und Begutachtung der Baustelle in den kritischen Phasen. Während der Abnahmen wird geprüft, ob Mängel vorhanden sind und ob auch wirklich nach den technischen Vorschriften und im Sinne der DIN gebaut wird. Zudem wird geprüft, ob auch so ausgeführt wird wie es in der Baubeschreibung steht. Nach jeder Begehung erhalten Sie ein Protokoll und sofern dort Baumängel aufgeführt sind, werden diese durch das Bauunternehmen beseitigt.
Der TÜV prüft aber schon vor dem Baubeginn die Baubeschreibung, das Bodengutachten, die Statik nebst Wärmeschutznachweis.
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Das Hausbau - Versicherungspaket
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Die Bauwesen-Versicherung
Mit der richtigen Planung sollte beim Hausbau eigentlich nichts schief gehen.
Was man bei einem PKW Vollkaskoversicherung nennt, ist beim Hausbau die Bauwesenversicherung, auch Bauleistungsversicherung genannt. Versichert sind die finanziellen Folgen durch die Zerstörung oder die Beschädigung am Haus ab Baubeginn bis zur Fertigstellung der Baumaßname.
Wer denkt schon vor dem Hausbau an solche Risiken wie "höhere Gewalt" oder Elementarereignisse? Konstruktions- oder Materialfehler lassen sich auch nich im Voraus erahnen? Selbst wenn es sich "nur" um Ungeschicklichkeit, mangelnde Aufsicht, Fahrlässigkeit oder gar Böswilligkeit handelt, sind die Folgekosten mitunter enorm.
Die Bauwesenversicherung kommt für jene Kosten auf, die dafür aufgewendet werden müssen, um den Zustand am Bauwerk wieder herzustellen den es vor dem Schadenseintritt hatte.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Baustellen sind besonders für Kinder eine große Verlockung. Das kindliche Abenteuer kann aber schnell zum finanziellen Desaster für Sie werden. Das Aufstellen eines Verbotsschildes entbindet Sie keinesfalls von der Haftung, wenn "Besucher" oder/und deren Kleidung auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen. Beim Neubau, Umbau, Modernisierung und selbst bei Renovierungen gilt: Die Bau ausführenden Firmen, die Architekten und auch die Bauherren haben die Verantwortung. Wer die Verantwortung für etwas hat, haftet auch bei Schäden Dritter an den Dingen, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen.
Durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist sichergestellt, dass während des Bauens alle Haftungsrisiken versichert sind. Sollten Ihnen gegenüber berechtigte Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, tritt die Versicherung dafür ein. Um die tatsächliche Rechtslage brauchen Sie sich dabei auch keine Gedanken zu machen. Ungerechtfertigte Schadenersatz-Ansprüche wehrt die Bauherrenhaftpflichtversicherung diese ab; ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Die Feuerversicherung
Zerstört ein Feuer den Rohbau, ist der Traum vom eigenen Haus womöglich geplatzt. Die Gebäudeversicherung greift erst, wenn der Hausbau nahezu beendet ist. Die Zeit zwischen Hausbau und Bezug kann so zum -im wahrsten Sinne- „heißen“ Thema werden. Durch die Feuer-Rohbauversicherung sind Brandschäden am Rohbau abgedeckt. Mit der Neubau-Fertigstellung, benötigen Sie aber nicht nur die Feuerversicherung sondern eine Gebäudeversicherung, weil diese zusätzlich die Gefahren Leitungswasser, Sturm und Hagel absichert. Diese Gefahren können Sie auch schon während der Bauphase in die Feuerversicherung mit aufnehmen lassen, wenn Sie die Gebäudeversicherung gleich zum Baubeginn mit abschließen. Sie müssen dann Ihrem Versicherer nur noch mitteilen, dass Ihr Haus bezugsfertig ist, damit der Versicherungsschutz für die Gebäudeversicherung umfassend greift.
In Ihrem Festpreis ist eine selbständige Feuerversicherung enthalten, die nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ausläuft. Sie benötigen dann also eine Gebäudeversicherung, welche Sie zu günstigen Konditionen bei unserem Versicherungspartner abschließen können.
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Wir können uns wollen Ihnen nicht versprechen, dass der Hausbau mit einem Urlaub vergleichbar sei. Jedoch haben wir in Ihrem Interesse die beim Bauen viel zitierten Risiken bereits mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu minimieren versucht.
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